ver.di brandheiß zu Gespräch mit Landesbranddirektor
Der ver.di Fachvorstand Feuerwehr trifft sich regelmäßig mit Landesbranddirektor Egelhaaf zum Austausch über aktuelle Themen. Die Gesprächsatmosphäre ist dabei immer freundlich, wertschätzend und konstruktiv. Auch Frau Scheifele, Leiterin der Abt. 6 im IM nahm sich für ver.di Zeit für ein erstes Kennenlernen.
Herr Egelhaaf erläutert, dass 2025 Veränderungen im Feuerwehrgesetz (FwG) vorgesehen sind. Unter anderem gibt es eine Diskussion darüber, dass die Altersgrenzen im FwG von 65 auf 67 Jahre angehoben werden sollen. Hier sind hauptsächlich Engagierte in den Freiwilligen Feuerwehren tangiert. Dennoch könnte dies auch Auswirkungen auf hauptamtliche Feuerwehrleute nach sich ziehen. ver.di wird darum achtsam die Diskussionen dazu begleiten.
Die ver.di Kollegen trugen erneut die Forderung nach einer Begriffsänderung im Dienstrecht vor. Ziel von ver.di ist im Dienstrecht die Trennung von Einsatzbeamten und anderen Feuerwehr-Beamt*innen aufzuheben, hin zu einer einheitlichen Begrifflichkeit für alle in der Feuerwehr tätigen Beamt*innen. Landesbranddirektor Egelhaaf zeigte sich diesbezüglich offen.
Herr Egelhaaf informierte über erste Überlegungen zum Führungslehrgang I. Hier soll es im Aufbau zu Änderungen kommen. Dies soll auch in der AGBF diskutiert werden. 2025 sollen deshalb die APrO und die
VwVFeuerwehr überarbeitet werden.
Ein weiteres Thema war die Tarifierung der Gerätewarte im Lohngruppenverzeichnis des TVöD in Baden-Württemberg. Seit Nov. 2023 sind die Gerätewarte eigenständig tarifiert. Es ist nun eine Eingruppierung bis zur EG 8 möglich. Die Kommunen sind gehalten bis 31.Oktober 2024 die Eingruppierung im Hinblick auf eine Höhergruppierung zu prüfen bzw. neu festzustellen. Während Mitglieder bei ver.di bzgl. einer Beratung zur Eingruppierung anfragen, kommen beim Innenministerium wenig Informationen dazu an.
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