Nachrichten

Forderung in Hinblick auf das Besoldungsgesetz, das voraussichtlich …

ver.di Betriebsgruppe BF Stuttgart

Forderung in Hinblick auf das Besoldungsgesetz, das voraussichtlich zum 01.12.2022 greifen wird.

Forderung in Hinblick auf das Besoldungsgesetz, das voraussichtlich
zum 01.12.2022 greifen wird.


Da es zur Zeit so aussieht, das das Finanzministerium an dem Gesetzentwurf, über den der
Landesfachvorstand Feuerwehr im März berichtet hat festhält, und nicht auf die eingebrachten
Änderungsforderungen eingeht hält die Betriebsgruppe folgende Maßnahmen für notwendig, welche
sie ebenfalls im Gespräch am 22.7.22 bei der Amtsleitung vorgebracht hat:
Bis spätestens zum 01.11.2022 sind alle möglichen Beförderungen durchzuführen, damit die
betreffenden Kolleg*innen von der geplanten Erhöhung des Statusamtes- per Gesetz auch
profitieren können.

  • Hierbei sind ggf. auch die üblichen Bewährungszeiten von 6 Monaten bei Einweisung auf rein
    neue Tätigkeiten einmalig zu reduzieren, um empfundene Ungerechtigkeiten, die sich
    aufgrund des Gesetzes ergeben, nicht eintreten zu lassen. Beispiel: Besetzung des TA 3/2 und
    der zusätzlichen Ausbilder AFZ, die ansonsten ein Mehr an Verantwortung übernehmen,
    mehr Tagesdienste leisten müssten, und ggf. weniger Opt – Out ausgezahlt bekommen, ohne
    die im heutigen Stellengefüge vorhandene höhere Bezahlung erhalten zu können.
    Aufgrund der nach dem Greifen des Besoldungsgesetzes notwendigen ausstehenden
    Bewertungsprozesse müssten die Kolleg*innen ansonsten lange auf eine angemessene
    Besoldung warten.
  • Die ver.di Betriebsgruppe fordert die Amtsleitung auf, über den Gemeinderat eine
    Wiederherstellung der tätigkeitsbezogenen Besoldungsabstufung zu erwirken, die nur durch
    eine Anhebung des kompletten Stellenplans der Branddirektion um ein Besoldungsamt
    möglich ist. Dies lässt sich durch die Umsetzung des bereits 2018 durch ver.di
    veröffentlichten Stellenbewertungskonzeptes ermöglichen.
  • Sollte die Verwaltung bzw. der Gemeinderat nicht bereit sein, den Stellenplan der
    Branddirektion wie vorgeschlagen zu heben, fordern wir den Amtsleiter auf, schnellstmöglich
    mit der analytischen Stellenbewertung zu beginnen und diese mit Argumenten, die im
    Einsatzdienst der Feuerwehr liegen so zu beschreiben, dass das o.g. Ziel umgesetzt werden
    kann.


Wenn hier allen an einem Strang ziehen, ist es sicherlich zu schaffen, die Besoldungsgerechtigkeit
in Bezug auf die Tätigkeiten wiederherzustellen.