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Pauschale Beihilfe und weitere Verbesserungen durch Landtag beschlossen.

Landesrecht Baden Württemberg

Pauschale Beihilfe und weitere Verbesserungen durch Landtag beschlossen.

Gesetz gilt ab 01.01.2023

Pauschale Beihilfe und weitere Verbesserungen durch Landtag beschlossen.
Gesetz gilt ab 01.01.2023

Nach dem Besoldungsanpassungsgesetz wurden auch mehrere Regelungen der Beihilfeverordnung
Baden-Württemberg verändert.
Neben der Einführung der pauschalen Beihilfe, wurden die negativen Veränderungen, die 2012 zu einer Verschlechterung bzw. Verteuerung der privaten Krankenvorsorge führten, zurück gedreht.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen:

·         Ehepartner bleiben bis zu einem Einkommen von 21.000,- € beihilfeberechtigt.

·         Der Beihilfesatz im Ruhestand wurde auch für Beamt*innen, die ab 2013 verbeamtet wurden auf 70 % angehoben. Dadurch kann es zu Prämienanpassungen bei der ergänzenden privaten Krankenversicherung kommen. Diese müssen jedoch die Versicherungsnehmer selber beantragt..

·         Beamt*innen, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder zu 100 % privat versichert sind, können innerhalb der nächsten 5 Monate entscheiden, ob sie weiterhin für sich und ihren Angehörigen Beihilfeanspruch haben möchten oder anstatt dessen einen 50 % Erstattung ihrer Krankenversicherungskosten wünschen. Diese Wahl ist einmalig und nicht umkehrbar.

Insbesondere für Feuerwehrtechnische Beschäftigte, die verbeamtet werden sollen, haben mit dieser nun echten Wahl die Möglichkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung incl. Familienversicherung zu verbleiben. Das sind aus ver.di-Sicht gute Nachrichten.