Referentenentwurf zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg liegt vor.
Übernahme des Tarifergebnis der Länder 2021 für die Beamten in BaWüReferentenentwurf zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg liegt vor.
Seit wenigen Tagen liegt ein Referentenentwurf im Rahmen der Verbandsanhörung vor, zu dem wir als ver.di Fachvorstand Feuerwehr bis Anfang März über den DGB unsere Stellungnahme abgeben können.
Zielsetzung des Gesetzentwurfes:
Mit diesem Gesetz sollen die durch das Bundesverwaltungsgericht angemahnte Alimentationsgerechtigkeit umgesetzt werden.
Die Betrachtung der Alimentation beinhaltet die Besoldung, die Familienzuschläge, soweit die Krankenvorsorge in Bezug auf das Einkommensniveau der Gesellschaft in Bezug auf das Lebens und Wohnumfeld (Familiengröße, Wohnkosten, Lebenshaltungskosten etc.)
Die Landesregierung versucht mit diesem Gesetz eine amtsangemessene Alimentation im Sinne der Hergebrachten Grundsätze des Beamtentums auf der Berechnungsgrundlage, die das Bundesverwaltungsgericht angewandt hat, herzustellen.
Leider achtet diese Gesetzentwurf nicht auf das gewachsene und akzeptierte Besoldungsgefüge der Dienststellen … aber hierzu mehr unter der Überschrift „Probleme…“
Inhalt – Einschätzungen – positives - Probleme
Die geplanten Änderungen sollen zum 01.12.2022 in Kraft treten
Folgende Änderungen sind geplant:
Übertragung Ergebnis der Tarifrunde Länder
Mit diesem Gesetzentwurf soll auch das Ergebnis der Tarifrunde der Länder auf die Landes- und Kommunalbeamten zeit- und inhaltsgleich übertragen werden. Ab dem 1.12.2022 sollen die Besoldung und Versorgung um 2,8% steigen.
Besoldungsstruktur:
· Das Eingangsamt des mittleren Dienstes wird von A 7 auf A 8 angehoben
· Das Eingangsamt des gehobenen Dienstes wird von A9 auf A 10 und im gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst von A 10 auf A 11 angehoben.
Laufbahn mittlerer Dienst
· Die Laufbahn des mittleren Dienstes beginnt künftig in A 8 und endet in A10Z
· Alle Beamt*innen im mittleren Dienst und in A9 und A10, werden am 01.12.2022 automatisch um ein Besoldungsamt angehoben.
Das heißt: wer sich am 30.11.22 in A 8 befindet, erhält automatisch Bezuge nach dem heutigen A9
und wird in das nächste höhere Amt übergeleitet.
Das heißt, der Oberbrandmeister vom 30.11.22 ist ab dem 01.12.2022 nach A 9 besoldet und führt den Titel Hauptbrandmeister u.s.w.
Laufbahn gehobener und höherer Dienst
Hier ändert sich nichts. Alle Beamten bleiben in ihrer jeweiligen Besoldung, mit Ausnahme der Beamten in A9 gD, diese werden nach A 10 übergeleitet.
Systematik Besoldungstabelle - Erfahrungsstufen
Es wird die Struktur der Erfahrungsstufen verändert. Es gibt eine sog. „Linksverschiebung“ der Erfahrungsstufen. Die Erfahrungsstufen 1 und 2 werden gestrichen und durch die bisherigen Stufen 3 und 4 ersetzt. Das Niveau der Erfahrungsstufen wird erhöht, dafür die Anzahl verringert und die Verweilzeit in den neuen Stufen 1 und 2 um 1 Jahr verlängert. Die Einordnung in die neue Erfahrungsstufensystematik erfolgt unter Berechnung der anrechnungsfähigen Zeiten gemäß Landesbeamtengesetzes.
Nach einer Sichtung der neuen Besoldungstabelle, gegenüber der bisherigen dürfte für alle Beamt*innen eine moderate Besoldungserhöhung über die Erfahrungsstufen stattfinden.
Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge
Die kinderbezogenen Zuschläge werden für das erste und zweite Kind auf 138,84 € für das dritte und jedes weitere Kind auf 750.44 € erhöht.
Darüber hinaus wird zu den kinderbezogene Zuschlägen ein weiterer Zuschlag = Erhöhungsbetrag gewährt. Dieser Erhöhungsbetrag ist abhängig von der Besoldungsgruppe. Hiervon profitieren schwerpunktmäßig die niedrigeren Besoldungsämter.
Dies bedeute insbesondere für Familien mit drei und mehr Kindern eine deutliche Besoldungserhöhung.
Beihilfe
In Bezug auf die Beihilfe wird durch das Gesetz der Beihilfesatz für zukünftige Versorgungsempfänger von 50% auf 70 % erhöht.
Hiervon profitieren alle Beamt*innen, die nach 2012 verbeamtet wurden, da sich ihre Beiträge zur PKV ermäßigen müssten.
Einschätzung – positives:
Dieser Gesetzesentwurf ist kein Programm zu Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Das Finanzministerium hat aber einen auch im bundesweiten Vergleich kluges Modell (4-Säulen-Modell) entwickelt, dass für alle Beamt*innen, insbesondere die mit mehreren Kindern eine deutliche Einkommensverbesserung bedeutet. Dies ist dem Grunde nach positiv zu begrüßen.
Der mittlere Dienst erfährt durch die Anhebung aller Besoldungen eine deutliche Aufwertung, die aus unserer Sicht gerechtfertigt und angemessen ist.
Forderungen des Fachvorstandes Feuerwehr nach Anhebung des Eingangsamtes auf A8 werden hiermit umgesetzt.
Einschätzung - problematisches:
Dadurch, dass nur die Besoldung des mittleren Dienstes angehoben wird, und diese Systematik nicht im gehobenen und höheren Dienst weitergeführt wird, kommt es zu der Situation, dass die Dienstposten des gehobenen Dienstes ab A 11 gegenüber der bisherigen Besoldungsordnung empfundener Maßen abgewertet werden.
Durch die geplante Änderung der Besoldungssystematik, bekommt ab dem 01.12.22 niemand weniger Geld als vor dem 01.12.22.
Problematisch ist jedoch, dass insbesondere bei den kommunalen Feuerwehren, das bisherige Besoldungsgefüge im Übergang vom mittleren zu gehobenen Dienst beschädigt wird.Aufgrund der geplanten durchgreifenden Hebung im mittleren Dienstes kommt es sogar vor, das Kolleg*innen im Endamt des mD (zukünftig A10z) aufgrund der Schichtzulagen und der geringeren Anzahl von Schichten / Arbeitstagen an der Dienststelle mehr netto haben, wie die Kolleg*innen des gehobenen Dienstes die sich zusätzlich durch Studium oder Aufstiegsfortbildung und Laufbahn Prüfung gD beweisen mussten.
Hier sieht ver.di ein massives Problem !!
ver.di befürchtet, dass eine solch „gefühlte“ Abwertung der feuerwehrtechnischen Ämter A11 ff künftig auch zu Problemen bei der Motivation und Bewerberlage führen können.
Es ist zwar theoretisch möglich ist, dass die Kommunen über die Dienstpostenbewertung diese Ungerechtigkeit, die zu einer Frustration der betroffenen Kolleg*innen führen wird, selber korrigieren. Ein solcher Bewertungsvorgang mit den damit verbundenen Gemeinderatsbeschlüssen ist jedoch ein Projekt für mehrere Jahre.
Lösungsansatz – verdi Forderung
· Um die beschriebenen Beschädigungen des Besoldungsgefüges zumindest in den Bereichen auszugleichen, in denen sie besonders hervor treten fordert ver.di die Überleitung von A 11 nach A 12, sowie von A 12 nach A 13
· Alternativ: Die Dienstherren erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, aufgrund derer sie in eigener Regie über Zulagen, die entstehenden Ungerechtigkeiten ausgleichen können
Die Problematik einer solchen Lösung wäre die fehlende Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage, sowie deren spätere Dynamisierung. Außerdem müsste jeder Dienstherr das haushaltsrechtliche Genehmigungsverfahren durchlaufen (Gemeinderatsbeschluss etc.)
Problematisch ist auch die Verlängerung der Stufenlaufzeiten in der Erfahrungsstufe 1 und 2 zu bewerten. Diese sollen jeweils um ein Jahr von zwei auf 3 Jahre verlängert werden. ver.di hält hier eine andere Lösung für besser, die gerade in den niedrigen Erfahrungsstufen die Familiengründungsphase nochmals besser in den Blick nimmt. Nirgendwo ist festgeschrieben, dass Erfahrungsstufen nur in Ganz-Jahres-Schritten ausgestaltet werden müssen. So wären auch Halb-Jahres-Schritte möglich, die auch erst in höheren Erfahrungsstufen z.B. ab Stufe 3 oder 4 einsetzen könnten. Damit könnten die ersten Berufsjahre, die ja oft mit einer Familiengründungsphase einhergehen, besser kombiniert werden.