Widerspruch Familienergänzungszuschlag einlegen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Baden-Württemberg verdienen sich Beamt*innen das Geld nicht im Schlaf – sie müssen immer noch 41 Stunden für ihre Besoldung arbeiten. Und dann reicht ihre Bezahlung trotzdem möglicherweise nicht, um das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Alimentationsniveau zu erreichen. In den Besoldungsgruppen A 7 – A 10 kann es Kolleg*innen geben, bei denen der erforderliche Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird.
ver.di empfiehlt aufgrund dieser haushaltsnahen Geltendmachung für die Besoldungs-gruppen A7 - A10 mit Kindern die Geltendmachung einer amtsangemessenen Alimentation einzufordern.
Ausführliche Infos gibt es hier:
P.S.: Aktuell geistern auch andere Musterwidersprüche in Dienststellen umher. Insbesondere Musterwidersprüche, die allgemein eine amtsangemessene Alimentation einfordern sind mit Vorsicht zu genießen, weil sie politisch ein anderes Ziel verfolgen. Diese Musterwidersprüche stellen darauf ab, dass mit der Besoldungserhöhung durch den Festbetrag von 200 Euro ab November diesen Jahres gegen das Abstandgebot unter den Besoldungsgruppen verstoßen wird und stellen deshalb die Festbetragserhöhung in Frage..
ver.di hat hierzu eine andere Rechtsauffassung. Wir sehen mit den DGB-Gewerkschaften eine Festbetragserhöhung durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gedeckt. Dieser Auffassung folgte auch das Finanzministerium Baden-Württemberg und hat dies vor der Einbringung in den Landtag gerechnet und geprüft. Wer also solchen Musterwidersprüchen folgt, stellt die Festbetragserhöhung in Frage. Der Festbetrag war ein wichtiger Baustein, um die Auswirkungen der Inflation in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen abzufedern.
Mit kollegialen Grüßen
Markus.Kling
Fachvorstand Feuerwehr
Baden Württembemberg